30.04.2009 Zivilrecht

OGH: Erbunwürdigkeit - Handlungen oder Unterlassungen des Erbanwärters gegen Testament, Kodizill oder Legat

Verfehlungen gegen den letzten Willen des Erblassers iSd § 542 ABGB liegen auch dann vor, wenn sich die Handlung oder Unterlassung des betroffenen Erbanwärters zwar nicht gegen ein Testament, aber gegen ein Kodizill bzw gegen ausgesetzte Legate richtet


Schlagworte: Erbrecht, Erbunwürdigkeit, Handlungen oder Unterlassungen des Erbanwärters gegen Testament, Kodizill oder Legat
Gesetze:

§ 542 ABGB

GZ 8 Ob 112/08s, 23.02.2009

OGH: Nach Lehre und Rechtsprechung liegen Verfehlungen gegen den letzten Willen des Erblassers iSd § 542 ABGB auch dann vor, wenn sich die Handlung oder Unterlassung des betroffenen Erbanwärters zwar nicht gegen ein Testament, aber gegen ein Kodizill bzw gegen ausgesetzte Legate richtet.