OGH: Zu den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei einem Grundbuchgesuch unter Bezugnahme auf das Urkundenarchiv
Der Grundsatz, dass, wenn sich der räumliche Umfang einer Dienstbarkeit aus der farblichen Darstellung der Begrenzung in einem Lageplan ergibt, die in einem Urkundenarchiv iSd § 91c GOG eingestellte elektronische Schwarz/ Weiß-Kopie dieses Lageplanes keine taugliche Eintragungsgrundlage bildet, gilt naturgemäß auch für die planliche Darstellung der räumlichen Einschränkung einer einverleibten Grunddienstbarkeit
§ 12 Abs 2 GBG, § 91c GOG
GZ 5 Ob 101/ 09b; 15.09.2009
OGH: Auch bei der vom Antragsteller angesuchten Löschung einer Grunddienstbarkeit gilt der bereits vom OGH ausgesprochene Grundsatz, dass es dem Bestimmtheitsgebot bei Grundbuchsansuchen nicht entspricht, wenn sich der Antragsteller auf eine in einem Urkundenarchiv eingestellte elektronische Schwarz/weiß-Kopie eines Lageplanes stützt, aus dem sich der Umfang der zu löschenden Dienstbarkeit ergeben soll. In der Originalurkunde war die räumliche Begrenzung der Dienstbarkeit farbig markiert, im S/W-Ausdruck des Gerichts jedoch war diese Markierung nicht zu erkennen. Der Umfang der Dienstbarkeit muss eindeutig bestimmt sein, um den Anforderungen des § 12 Abs 2 GBG zu genügen, was hier nicht gegeben war.