15.02.2010 Zivilrecht

OGH: Zum (Finanzierungs)-Leasingvertrag

Eine Klausel, die die Erhaltungspflicht des Leasingnehmers auch bei unterbliebener erstmaliger Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauchs vorsieht, ist unzulässig; die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ist beim Finanzierungsleasing für die Zeit nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Leasingguts grundsätzlich zulässig


Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, (Finanzierungs)-Leasingvertrag
Gesetze:

§ 879 Abs 3 ABGB, § 6 KSchG, §§ 8 f KSchG

GZ 1 Ob 131/09k, 17.11.2009

OGH: Eine Klausel, die die Erhaltungspflicht des Leasingnehmers auch bei unterbliebener erstmaliger Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauchs vorsieht, ist unzulässig.

Die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ist beim Finanzierungsleasing für die Zeit nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Leasingguts grundsätzlich zulässig.