24.06.2010 Zivilrecht
OGH: Scheidet ein Amtshaftungsanspruch wegen eines auf eine verfassungswidrige Bestimmung gestützten Bescheids generell aus?
Aus der Vollziehung eines geltenden, wenngleich verfassungswidrigen Gesetzes durch eine Verwaltungsbehörde kann ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, gesetzmäßige Vollziehung eines verfassungswidrigen Gesetzes
Gesetze:
§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB
GZ 1 Ob 129/09s, 20.04.2010
OGH: Amthaftungsansprüche kommen nur bei rechtswidriger Vollziehung der Gesetze in Betracht, nicht aber bei gesetzmäßiger Vollziehung eines verfassungswidrigen Gesetzes.