24.06.2010 Zivilrecht

OGH: Scheidet ein Amtshaftungsanspruch wegen eines auf eine verfassungswidrige Bestimmung gestützten Bescheids generell aus?

Aus der Vollziehung eines geltenden, wenngleich verfassungswidrigen Gesetzes durch eine Verwaltungsbehörde kann ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, gesetzmäßige Vollziehung eines verfassungswidrigen Gesetzes
Gesetze:

§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB

GZ 1 Ob 129/09s, 20.04.2010

OGH: Amthaftungsansprüche kommen nur bei rechtswidriger Vollziehung der Gesetze in Betracht, nicht aber bei gesetzmäßiger Vollziehung eines verfassungswidrigen Gesetzes.