29.07.2010 Zivilrecht

OGH: Obsorge des Kindes via Telekommunikation?

Pflege und Erziehung können über eine Distanz von mehreren tausend Kilometern nicht sinnvoll ausgeübt werden


Schlagworte: Familienrecht, Obsorge, Telekommunikation
Gesetze:

§ 144 ABGB, § 177 ABGB, § 177a ABGB

GZ 6 Ob 79/10a, 19.05.2010

Das Kind und die Kindesmutter wohnen in Wien, während der Kindesvater seinen Wohnsitz in den USA beibehalten will.

OGH: Bei dieser Sachlage kommt trotz der modernen Kommunikationstechnologie eine gemeinsame Obsorge nicht in Betracht. Mit dem Hinweis auf die heutzutage zur Verfügung stehenden modernen Kommunikationstechnologien verkennt der Revisionsrekurswerber das Wesen der Obsorge, besteht diese doch nach § 144 ABGB primär in der Pflege und Erziehung des Kindes und erst in zweiter Linie in der Vermögensverwaltung und Vertretung. Pflege und Erziehung können aber über eine Distanz von mehreren tausend Kilometern nicht sinnvoll ausgeübt werden.