05.08.2010 Zivilrecht

OGH: Zur Kompensation

Im Rahmen des Möglichen und Erlaubten bleibt es den Beteiligten von Mehr-Personenverhältnissen aufgrund der Vertragsfreiheit unbenommen, mit Zustimmung aller Beteiligten von der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abzugehen


Schlagworte: Aufrechnung, Gegenseitigkeit
Gesetze:

§§ 1438 f ABGB

GZ 9 Ob 43/09b, 26.05.2010

OGH: Die Aufrechnung setzt grundsätzlich die Gegenseitigkeit von Forderung und Gegenforderung voraus. Im Rahmen des Möglichen und Erlaubten bleibt es aber den Beteiligten von Mehr-Personenverhältnissen aufgrund der Vertragsfreiheit unbenommen, mit Zustimmung aller Beteiligten von der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abzugehen.