06.01.2011 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob bei einem unselbständig Erwerbstätigen als Bemessungsgrundlage sein monatlicher Aufwand, finanziert aus seinem Vermögen, herangezogen werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige ein regelmäßiges Einkommen hat, aus dem der Unterhalt bezahlt werden kann

Deckt ein Unterhaltsverpflichteter die Kosten seiner Lebensführung teils auch aus der Substanz seines Vermögens, dann muss er den unterhaltsberechtigten Ehepartner an diesem "Lebenszuschnitt" angemessen teilhaben lassen; eine Differenzierung danach, ob der Unterhaltspflichtige selbständig oder unselbständig erwerbstätig ist, findet nicht statt


Schlagworte: Familienrecht, Unterhaltsbemessung, vermögensfinanziert
Gesetze:

§ 94 ABGB, § 140 ABGB

GZ 2 Ob 246/09d, 21.10.2010

OGH: Die vom Berufungsgericht zitierte oberstgerichtliche Rsp, wonach ein Unterhaltsverpflichteter, der die Kosten seiner Lebensführung teilweise auch aus der Substanz seines Vermögens deckt, den unterhaltsberechtigten Ehepartner an diesem "Lebenszuschnitt" angemessen teilhaben lassen muss, differenziert nicht danach, ob der Unterhaltspflichtige selbständig oder unselbständig erwerbstätig ist.