20.01.2011 Zivilrecht

OGH: Die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts wird von der Rsp als Kaufvertrag qualifiziert

Dies gilt allgemein für Softwareüberlassungsverträge, bei denen der Vertragszweck in der unbeschränkten und unbefristeten Verwendung der Software besteht und die Eigentumsübertragung dem Willen der Parteien entspricht


Schlagworte: Kaufvertrag, Software
Gesetze:

§§ 1053 ff ABGB

GZ 9 Ob 76/10g, 24.11.2010

OGH: Die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts wird von der Rsp als Kaufvertrag qualifiziert. Dies gilt allgemein für Softwareüberlassungsverträge, bei denen der Vertragszweck in der unbeschränkten und unbefristeten Verwendung der Software besteht und die Eigentumsübertragung dem Willen der Parteien entspricht.