24.03.2011 Zivilrecht

OGH: Zur Frage der Rekurslegitimation eines Grundeigentümers gegen Urkundenhinterlegungen bzw deren Ersichtlichmachung nach der Novellierung des UHG

Dem Liegenschaftseigentümer kommt weder gegen die Bewilligung einer Urkundenhinterlegung noch gegen eine Ersichtlichmachung, die auch in keiner Weise rechtsbegründend wirkt, sondern nur Übersichtszwecken dient, eine Rechtsmittellegitimation zu


Schlagworte: Grundbuchsrecht, Urkundenhinterlegung, Superädifikat, Ersichtlichmachung der Urkundenhinterlegung, Liegenschaftseigentümer, Rekurslegitimation, Löschungsklage
Gesetze:

§ 10 Abs 1a UHG, § 12 UHG, § 17 UHG, § 435 ABGB, § 61 GBG

GZ 5 Ob 156/10t, 31.08.2010

OGH: Mit der ausführlich begründeten Entscheidung 5 Ob 32/10g ist nunmehr geklärt, dass dem Liegenschaftseigentümer weder gegen die Bewilligung einer Urkundenhinterlegung noch gegen eine Ersichtlichmachung, die auch in keiner Weise rechtsbegründend wirkt, sondern nur Übersichtszwecken dient, eine Rechtsmittellegitimation zukommt, sondern er nur weiterhin davon verständigt werden muss, dass mit einer Urkundenhinterlegung das Bestehen eines Bauwerks geltend gemacht wird. Nach wie vor kann der Liegenschaftseigentümer eine Hinterlegung, mit der seine Sache zu Unrecht mit einem Überbau belastet wird, mit Löschungsklage bekämpfen, womit auch der im Rechtsmittel monierte "Mangel ausreichender Rechtsschutzmöglichkeit des Grundeigentümers" hinfällig ist.