07.04.2011 Zivilrecht

OGH: Die Widmung einer Wohnung als Hausbesorgerwohnung macht sie zum allgemeinen Teil der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG 2002

Die Vermietung der vormaligen Hausbesorgerwohnung, die mangels Widmungsänderung weiterhin allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, ist Verwaltungsangelegenheit, in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung sowie die Sachlegitimation zukommt


Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Hausbesorgerwohnung, allgemeiner Teil der Liegenschaft, Eigentümergemeinschaft, ordentliche Verwaltung
Gesetze:

§ 2 Abs 4 WEG, § 18 Abs 1 WEG, § 28 Abs 1 Z 8 WEG

GZ 5 Ob 205/10y, 20.12.2010

OGH: Die Widmung einer Wohnung als Hausbesorgerwohnung macht sie zum allgemeinen Teil der Liegenschaft. Eine Änderung der Widmung mag zwar auch konkludent erfolgen können; doch ist eine solche aus einer - nur mehrheitlichen - Entscheidung der Eigentümergemeinschaft, die vormalige Hausbesorgerwohnung an die Beklagte zu vermieten, nicht ableitbar. Die frühere Hausbesorgerwohnung hat daher - entgegen der Ansicht der beklagten Mieterin - ihre wohnungseigentumsrechtliche Qualität als allgemeiner Teil der Liegenschaft nicht verloren; deren Vermietung ist Verwaltungsangelegenheit, in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung sowie die Sachlegitimation zukommt und folglich auch die - von der Beklagten somit unzutreffend verneinte - Aktivlegitimation im Verfahren nach § 567 ZPO.