25.09.2008 Arbeitsrecht

VwGH: Sonderurlaub - Ermessensübung gem § 74 Abs 1 BDG

Allgemeine Ausführungen


Schlagworte: Beamtendienstrecht, Sonderurlaub, Ermessen
Gesetze:

§ 74 BDG

GZ 2007/12/0147, 03.07.2008

VwGH: Liegt einer der in § 74 Abs 1 BDG umschriebenen Anlassfälle vor, so setzt eine negative Ermessensentscheidung voraus, dass der Gewährung des Sonderurlaubes entsprechend gewichtige öffentliche (insbesondere dienstliche) Interessen entgegen stehen, mögen diese dienstlichen Erfordernisse auch nicht zwingend sein. Die entsprechenden dienstlichen Interessen sind in der Ermessensentscheidung entsprechend konkretisiert darzustellen. Bei der Beurteilung der Frage, welches Gewicht den für die Gewährung des Sonderurlaubes "aus einem sonstigen besonderen Anlass" sprechenden Gründen gegenüber entgegen stehenden dienstlichen Interessen zukommt, sind auch für die Gewährung des Sonderurlaubes sprechende öffentliche Interessen von Belang.