20.12.2009 Arbeitsrecht
VwGH: Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen nach § 95 BDG - Disziplinarstrafe iZm behaupteter Zurechnungsunfähigkeit
Die Bindungswirkung strafgerichtlicher Verurteilungen umfasst auch die Feststellungen zum "inneren Tatbestand" (Schuldform) und zur "Zurechnungsfähigkeit", soweit sie dem Spruch zu Grunde gelegt wurden
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen, Zurechnungsunfähigkeit
Gesetze:
§ 95 BDG, § 3 VStG
GZ 2008/09/0005, 15.10.2009
VwGH: Soweit sich die Beschwerde gegen die Bindung an die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung im Umfang der vom Bf unter Hinweis auf § 3 VStG behaupteten Zurechnungsunfähigkeit richtet, verkennt sie, dass die Zurechnungsfähigkeit Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Die Bindungswirkung strafgerichtlicher Verurteilungen umfasst auch die Feststellungen zum "inneren Tatbestand" (Schuldform) und zur "Zurechnungsfähigkeit", soweit sie dem Spruch zu Grunde gelegt wurden.