04.10.2007 Baurecht

VwGH: Der vom Bauwerber verschiedene Grundeigentümer nimmt am Baubewilligungsverfahren nur hinsichtlich der Frage teil, ob seine erforderliche Zustimmung vorliegt oder nicht


Schlagworte: Baubewilligungsverfahren, vom Bauwerber verschiedener Grundeigentümer

In seinem Beschluss vom 03.07.2007 zur GZ 2006/05/0267 hat sich der VwGH mit dem Baubewilligungsverfahren befasst:

In der Verhandlungsschrift vom 13. September 2005 wurde die vertretene Leo F. Krapfenbauer Werbung als "Bauwerber" und die anwesende Beschwerdeführerin als "Grundeigentümerin" protokolliert.

Dazu der VwGH: Der vom Bauwerber verschiedene Grundeigentümer nimmt am Baubewilligungsverfahren nur hinsichtlich der Frage teil, ob seine erforderliche Zustimmung vorliegt oder nicht.