12.03.2007 Fremdenrecht
VwGH: Die Fremdenpolizeibehörde hat die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot aufrecht zu erhalten ist, unabhängig von den eine bedingte Strafnachsicht begründenden Erwägungen des Gerichts und ausschließlich aus dem Blickwinkel des Fremdenrechtes zu beurteilen
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Aufenthaltsverbot, bedingte Strafnachsicht
Gesetze:
§ 60 FPG, § 65 FPG
In seinem Erkenntnis vom 30.01.2007 zur GZ 2006/18/0205 hat sich der VwGH mit dem Aufenthaltsverbot befasst:
VwGH: Die Fremdenpolizeibehörde hat die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot aufrecht zu erhalten ist, unabhängig von den eine bedingte Strafnachsicht begründenden Erwägungen des Gerichts und ausschließlich aus dem Blickwinkel des Fremdenrechtes zu beurteilen.