12.04.2007 Fremdenrecht

VwGH: Eine tatsächliche Unmöglichkeit einer Abschiebung liegt dann nicht vor, wenn der einer Abschiebung entgegenstehende Grund vom Fremden selbst auf zumutbare Weise beseitigt werden kann


Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Abschiebungsaufschub, tatsächliche Unmöglichkeit
Gesetze:

§ 46 FPG

In seinem Erkenntnis vom 27.02.2007 zur GZ 2006/21/0375 hat sich der VwGH mit dem Abschiebungsaufschub befasst:

VwGH: Eine tatsächliche Unmöglichkeit einer Abschiebung liegt dann nicht vor, wenn der einer Abschiebung entgegenstehende Grund vom Fremden selbst auf zumutbare Weise beseitigt werden kann.