19.12.2007 Fremdenrecht

VwGH: Rückkehrverbot und Abschiebeschutz des Asylwerbers

Solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist, kommt dem Asylwerber trotz des Rückkehrverbotes faktischer Abschiebeschutz zu


Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Rückkehrverbot, Asylwerber, Abschiebeschutz
Gesetze:

§ 62 Abs 1 FPG, § 12 AsylG, § 13 AsylG

GZ 2007/18/0642, 25.09.2007

VwGH: Dem Beschwerdeführer kommt, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist, als Asylwerber trotz des Rückkehrverbotes faktischer Abschiebeschutz zu (vgl § 12 und 13 AsylG). Ab dem Zeitpunkt, in dem ihm kein faktischer Abschiebeschutz mehr zukommen sollte, müssen jedoch die Folgen des Rückkehrverbotes im öffentlichen Interesse in Kauf genommen werden.