24.12.2008 Fremdenrecht

VwGH: Schubhaftbeschwerde - Zulässigkeit der Fortsetzung der Schubhaft bei Vorliegen einer Rechtswidrigkeit zu einem früheren Zeitpunkt?

Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Schubhaft hat völlig unabhängig davon zu erfolgen, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorlag oder nicht


Schlagworte: Schubhaftbeschwerde
Gesetze:

§ 82 FPG, § 83 FPG

GZ 2008/21/0560, 20.11.2008

VwGH: Das Vorbringen, es könne "eine zumindest aus formalen Gründen nicht rechtmäßige Haft wohl nicht rechtmäßig fortgesetzt werden ..., ohne dass sich Änderungen der Rechtsgrundlage aus dem UVS-Bescheid nachvollziehen lassen", lässt außer Acht, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Schubhaft völlig unabhängig davon zu erfolgen hat, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorlag oder nicht.