18.05.2011 Fremdenrecht
VwGH: Zur mehrmaligen Erhebung von Schubhaftbeschwerden
Es ist von entschiedener Sache auszugehen, wenn sich die spätere Beschwerde auf einen Zeitraum bezieht, über den bereits durch einen Bescheid abgesprochen wurde
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, mehrmalige Erhebung von Schubhaftbeschwerden, entschiedene Sache
Gesetze:
§ 82 FPG, § 83 FPG, § 68 Abs 1 AVG
GZ 2007/21/0360, 09.11.2010
VwGH: Zur mehrmaligen Erhebung von Schubhaftbeschwerden hat der VwGH bereits ausgesprochen, dass von entschiedener Sache auszugehen ist, wenn sich die spätere Beschwerde auf einen Zeitraum bezieht, über den bereits durch einen Bescheid abgesprochen wurde.