18.03.2007 Sicherheitsrecht
VwGH: Bei Beantwortung der Frage, ob eine Durchsuchung stattgefunden hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Durchsuchung überhaupt irgendwelche Gegenstände - seien es die "gesuchten" oder unverdächtige andere - "zu Tage beförderte"
Schlagworte: Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Durchsuchung
Gesetze:
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG
In seinem Erkenntnis vom 14.11.2006 zur GZ 2003/01/0536 hat sich der VwGH mit einer Durchsuchung befasst:
VwGH: Bei Beantwortung der Frage, ob eine Durchsuchung stattgefunden hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Durchsuchung überhaupt irgendwelche Gegenstände - seien es die "gesuchten" oder unverdächtige andere - "zu Tage beförderte".