11.05.2011 Sicherheitsrecht

VwGH: Durchführung einer Anhaltung gem § 47 SPG - Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube

Eine Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube entspricht nicht dem SPG, nach dessen § 47 Abs 1 bei der Festnahme (Vorführung) und Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde des Betroffenen und auf die möglichste Schonung seiner Person Bedacht zu nehmen ist


Schlagworte: Sicherheitspolizeirecht, Durchführung einer Anhaltung, Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube, Achtung der Menschenwürde, möglichste Schonung
Gesetze:

§ 47 SPG

GZ 2008/09/0075, 24.03.2011

VwGH: Eine Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube entspricht nicht dem SPG, nach dessen § 47 Abs 1 bei der Festnahme (Vorführung) und Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde des Betroffenen und auf die möglichste Schonung seiner Person Bedacht zu nehmen ist.