20.07.2007 Steuerrecht
VwGH: Das verwaltungsgerichtliche Verfahren über eine Säumnisbeschwerde im Abgabensachen ist einzustellen, wenn innerhalb der gem § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist zwar keine Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wohl aber eine Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz ergeht
Schlagworte: Abgaben- und Verfahrensrecht, Säumnisbeschwerde
Gesetze:
§ 36 Abs 2 VwGG, § 33 Abs 1 VwGG, Art 132 B-VG, § 260 BAO, § 276 Abs 1 BAO
In seinem Beschluss vom 25.01.2007 zur GZ 2006/16/0195 hat sich der VwGH mit der Säumnisbeschwerde befasst:
VwGH: Nach stRsp ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren über eine Säumnisbeschwerde im Abgabensachen einzustellen, wenn innerhalb der gem § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist zwar keine Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wohl aber eine Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz ergeht.