14.10.2008 Steuerrecht

VwGH: Beweisaufnahme gem § 183 BAO - Verpflichtung der Einvernahme beantragter Zeugen?

Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet


Schlagworte: Verfahrensrecht, Beweisaufnahme, Zeugeneinvernahme
Gesetze:

§ 183 BAO

GZ 2008/15/0044, 27.08.2008

VwGH: Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet.