21.09.2009 Steuerrecht
VwGH: Zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung nach § 184 BAO
Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit den Abgabepflichtigen nicht von seiner Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes (auch hinsichtlich einer Schätzung gem § 184 BAO) beizutragen
Schlagworte: Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung, Mitwirkungspflicht
Gesetze:
§ 184 BAO
GZ 2008/15/0017, 19.03.2008
VwGH: Gem § 184 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen, wobei alle Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Schätzung von Bedeutung sind.
Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit den Abgabepflichtigen nicht von seiner Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes (auch hinsichtlich einer Schätzung gem § 184 BAO) beizutragen.