21.02.2010 Steuerrecht
VwGH: Unterbrechung der Verjährung iSd § 238 Abs 2 BAO hinsichtlich des haftungspflichtigen Geschäftsführers
Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und entfalten somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen Wirkungen
Schlagworte: Verjährung fälliger Abgaben, Unterbrechung, haftungspflichtigen Geschäftsführer
Gesetze:
§ 238 Abs 2 BAO, § 9 BAO, § 80 BAO
GZ 2009/16/0084, 12.10.2009
Der Bf wurde als früherer Geschäftsführer der C GmbH zur Haftung für den die Konkursquote übersteigenden Teil der Abgabenschulden der C GmbH in Anspruch genommen. Der Bf vertritt die Auffassung, die Unterbrechung der Verjährung sei ihm gegenüber nicht "wirksam" geworden.
VwGH: Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und entfalten somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen Wirkungen.