08.09.2010 Steuerrecht
VwGH: Zur Bescheidaufhebung gem § 299 Abs 1 BAO
Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht
Schlagworte: Bescheidaufhebung
Gesetze:
§ 299 BAO
GZ 2010/15/0059, 24.06.2010
VwGH: Gem § 299 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht.