08.12.2010 Steuerrecht

VwGH: Stellen pauschal ausbezahlte Repräsentationskostenzuschläge Auslagenersätze iSd § 26 Z 2 EStG dar?

Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber, mögen sie auch für die im § 26 EStG angeführten Zwecke gedacht sein, führt stets dazu, dass es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn iSd § 25 EStG handelt


Schlagworte: Einkommensteuer, nicht verrechnungspflichtige Pauschalien, Arbeitslohn, Auslagenersätze
Gesetze:

§ 25 EStG, § 26 Z 2 EStG

GZ 2006/15/0295, 28.10.2010

VwGH: Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber, mögen sie auch für die im § 26 EStG angeführten Zwecke gedacht sein, führt stets dazu, dass es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn iSd § 25 EStG handelt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die abgegoltenen Aufwendungen vom Arbeitnehmer gegebenenfalls als Werbungskosten abziehbar sind.