05.01.2011 Steuerrecht

VwGH: Zur Befangenheit des Organwalters iSd § 76 Abs 1 lit c BAO

Der Umstand, dass vergleichbare Sachverhaltskonstellationen zu vergleichbaren Entscheidungen geführt haben, stellt in keiner Weise ein Indiz für eine Befangenheit des Organwalters iSd § 76 Abs 1 lit c BAO dar


Schlagworte: Befangenheit von Organen der Abgabenbehörden, sonstige wichtige Gründe
Gesetze:

§ 76 BAO

GZ 2007/15/0104, 25.11.2010

Die Bf bringt vor, es hätte beim Referenten der belangten Behörde Befangenheit vorgelegen. Dieser habe nämlich eine Vielzahl gleichartiger Berufungsverfahren (betreffend verschiedener GfB-Gesellschaften) bearbeitet und jeweils "negativ entschieden".

VwGH: Der Umstand, dass vergleichbare Sachverhaltskonstellationen zu vergleichbaren Entscheidungen geführt haben, stellt in keiner Weise ein Indiz für eine Befangenheit des Organwalters iSd § 76 Abs 1 lit c BAO dar.