02.03.2007 Verfahrensrecht

VwGH: In einem Verfahren betreffend den Streit über die Parteistellung besteht Beschwerdelegitimation


Schlagworte: Beschwerde, aufschiebende Wirkung, Parteistellung, Beschwerdelegitimation
Gesetze:

§ 30 VwGG

In seinem Beschluss vom 15.11.2006 zur GZ AW 2006/10/0038 hat sich der VwGH mit der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden befasst:

VwGH: Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Zulässigkeit der Beschwerde. In einem Verfahren betreffend den Streit über die Parteistellung besteht Beschwerdelegitimation.