18.03.2007 Verfahrensrecht
VwGH: Bei einer Wiedereinsetzung kommt es nicht darauf an, ob die Prozesshandlung im Ergebnis von Vorteil ist
Schlagworte: Wiedereinsetzung, Rechtsnachteil, Kosten
Gesetze:
§ 46 Abs 1 VwGG, § 59 Abs 2 VwGG
In seinem Beschluss vom 18.12.2006 zur GZ 2004/05/0209 hat sich der VwGH mit der Wiedereinsetzung und dem Rechtsnachteil befasst:
VwGH: Bei einer Wiedereinsetzung kommt es nicht darauf an, ob die Prozesshandlung im Ergebnis von Vorteil ist. Da der Beschwerdeführer nur den Ersatz der "verzeichneten" Kosten begehrt hat, ein Kostenverzeichnis aber nicht rechtzeitig im Sinne des § 59 Abs 2 Z 1 VwGG vorgelegt hat, ist diese Säumnis grundsätzlich geeignet gewesen, einen Rechtsnachteil herbeizuführen.