25.03.2007 Verfahrensrecht

VwGH: Das Begehren nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges allein begründet keine Verpflichtung der Behörde zu einer Sachentscheidung


Schlagworte: Entscheidungspflicht, Sachentscheidung
Gesetze:

§ 73 AVG

In seinem Erkenntnis vom 29.01.2007 zur GZ 2005/10/0191 hat sich der VwGH mit der Entscheidungspflicht befasst:

VwGH: Nach stRsp begründet das Begehren nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges allein keine Verpflichtung der Behörde zu einer Sachentscheidung. Von einer Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur ausgegangen werden, wenn eine Behörde mit einer gegenüber der Partei zu erlassenden Sachentscheidung in Verzug geblieben ist.