25.03.2007 Verfahrensrecht

VwGH: Die Kündigung einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn dies der Behörde, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird


Schlagworte: Vollmacht, Kündigung, Vertreter
Gesetze:

§ 10 AVG

In seinem Erkenntnis vom 30.01.2007 zur GZ 2006/18/0502 hat sich der VwGH mit der Vollmachtskündigung befasst:

VwGH: Nach stRsp wird die Kündigung einer Vollmacht erst wirksam, wenn dies der Behörde, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird.