25.03.2007 Verfahrensrecht
VwGH: Die Kündigung einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn dies der Behörde, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird
Schlagworte: Vollmacht, Kündigung, Vertreter
Gesetze:
§ 10 AVG
In seinem Erkenntnis vom 30.01.2007 zur GZ 2006/18/0502 hat sich der VwGH mit der Vollmachtskündigung befasst:
VwGH: Nach stRsp wird die Kündigung einer Vollmacht erst wirksam, wenn dies der Behörde, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird.