06.04.2007 Verfahrensrecht
VwGH: Gegenstand eines Feststellungsbescheides kann nicht die Feststellung von Tatsachen sein, sofern ein Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Feststellung vorsieht
Schlagworte: Feststellungsbescheid
Gesetze:
§§ 58 ff AVG
In seinem Erkenntnis vom 27.02.2007 zur GZ 2007/02/0039 hat sich der VwGH mit dem Feststellungsbescheid befasst:
VwGH: Nach hg Rechtsprechung kann Gegenstand eines Feststellungsbescheides nicht die Feststellung von Tatsachen sein, sofern ein Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Feststellung vorsieht.