06.04.2007 Verfahrensrecht
VwGH: Die im § 13a AVG den Verwaltungsbehörden aufgegebene Manuduktionspflicht umfasst nicht die Pflicht, ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages hinzuweisen
Schlagworte: Manuduktionspflicht, Wiedereinsetzung
Gesetze:
§ 13a AVG
In seinem Erkenntnis vom 22.02.2007 zur GZ 2006/09/0195 hat sich der VwGH mit der Manuduktionspflicht befasst:
VwGH: Die im § 13a AVG den Verwaltungsbehörden aufgegebene Manuduktionspflicht umfasst nicht die Pflicht, ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages hinzuweisen.