07.06.2007 Verfahrensrecht

VwGH: Durch die Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens tritt im Anwendungsbereich des AVG der Bescheid, mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen wurde, von selbst außer Kraft


Schlagworte: Wiederaufnahme
Gesetze:

§ 69 AVG

In seinem Beschluss vom 13.02.2007 zur GZ 2004/18/0186 hat sich der VwGH mit der Wiederaufnahme befasst:

VwGH: Durch die Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens tritt im Anwendungsbereich des AVG der Bescheid, mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen wurde, von selbst außer Kraft.