07.06.2007 Verfahrensrecht

VwGH: Bei einer Weiterleitung gem § 6 Abs 1 AVG handelt es sich nicht um einen Bescheid


Schlagworte: Zuständigkeit, Weiterleitung
Gesetze:

§ 6 Abs 1 AVG

In seinem Erkenntnis vom 13.03.2007 zur GZ 2007/18/0026 hat sich der VwGH mit § 6 Abs 1 AVG befasst:

VwGH: Eine Behörde hat gem § 6 Abs 1 AVG bei ihr einlangende Anbringen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Bei einer Weiterleitung nach dieser Norm handelt es sich nicht um einen Bescheid.