30.08.2007 Verfahrensrecht
VwGH: Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse eines Rechtsanwaltes stellen keinen Enthebungsgrund iSd § 45 Abs 4 RAO dar
Schlagworte: Verfahrenshilfe, Enthebungsgrund, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse
Gesetze:
§ 45 Abs 4 RAO
In seinem Erkenntnis vom 05.07.2007 zur GZ 2006/06/0255 hat sich der VwGH mit der RAO und der Verfahrenshilfe befasst:
Die belangte Behörde bestellte den Beschwerdeführer zum Verfahrenshelfer. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Vorstellung, in der er seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse ins Treffen führte.
Dazu der VwGH: Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse eines Rechtsanwaltes stellen keinen Enthebungsgrund iSd § 45 Abs 4 RAO dar