30.08.2007 Verfahrensrecht

VwGH: Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse eines Rechtsanwaltes stellen keinen Enthebungsgrund iSd § 45 Abs 4 RAO dar


Schlagworte: Verfahrenshilfe, Enthebungsgrund, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse
Gesetze:

§ 45 Abs 4 RAO

In seinem Erkenntnis vom 05.07.2007 zur GZ 2006/06/0255 hat sich der VwGH mit der RAO und der Verfahrenshilfe befasst:

Die belangte Behörde bestellte den Beschwerdeführer zum Verfahrenshelfer. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Vorstellung, in der er seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse ins Treffen führte.

Dazu der VwGH: Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse eines Rechtsanwaltes stellen keinen Enthebungsgrund iSd § 45 Abs 4 RAO dar