22.05.2008 Verfahrensrecht

VwGH: Ladung gem § 19 Abs 2 AVG und Eigenschaft des Geladenen

§ 19 Abs 2 AVG fordert keinesfalls, dass der materiell-rechtliche Bezug des Geladenen zum Gegenstand des Verwaltungsverfahrens in der Ladung aufscheinen müsse


Schlagworte: Ladung, Eigenschaft des Geladenen
Gesetze:

§ 19 AVG

GZ 2005/05/0281, 04.03.2008

Die beschwerdeführenden Gemeinden berufen sich auf eine unzureichende Ladung insofern, als ihre Stellung als Grundeigentümer in der Ladung nicht angeführt worden sei.

VwGH: Wohl wird in § 19 Abs 2 AVG die Angabe der Eigenschaft des Geladenen in der Ladung gefordert; damit sind Prozessrollen gemeint, wie sie im Gesetzeswortlaut beispielhaft genannt sind; keineswegs fordert diese Bestimmung aber, dass der materiell-rechtliche Bezug des Geladenen zum Gegenstand des Verwaltungsverfahrens in der Ladung aufscheinen müsse.