29.05.2008 Verfahrensrecht
VwGH: Zustellbevollmächtigter
Die Verpflichtung der Behörde, einem Bevollmächtigten zuzustellen, setzt voraus, dass eine entsprechende Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber der Abgabenbehörde auch tatsächlich erfolgt ist
Schlagworte: Zustellrecht, Zustellbevollmächtigter
Gesetze:
§ 9 ZustellG
GZ 2005/15/0043, 28.11.2007
VwGH: Gem § 9 Abs 1 ZustellG hat die Behörde eine Person, die gegenüber der Behörde zum Empfang von Schriftstücken bevollmächtigt ist, als Empfänger zu bezeichnen. Die Verpflichtung der Behörde, einem Bevollmächtigten zuzustellen, setzt voraus, dass eine entsprechende Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber der Abgabenbehörde auch tatsächlich erfolgt ist. Die Zustellung an den Bevollmächtigten ist ab dem Zeitpunkt des Nachweises der Vollmacht geboten.