13.05.2009 Verfahrensrecht

VwGH: Zustellung an einer elektronischen Zustelladresse gem § 37 ZustellG

Aus einem Übertragungsprotokoll für eine Telefax-Sendung mit dem Vermerk "OK" kann für sich allein nicht der Schluss gezogen werden, dass die Zustellung eines behördlichen Schriftstückes mittels Telefax jedenfalls erfolgreich war


Schlagworte: Zustellrecht, Zustellung an einer elektronischen Zustelladresse, Telefax
Gesetze:

§ 37 ZustellG, § 2 Z 5 ZustellG

GZ 2008/03/0137, 25.03.2009

VwGH: Der weite Begriff "elektronische Zustelladresse" erfasst auch eine Telefax-Adresse.

ISd § 37 ZustellG können nur solche Dokumente als "eingelangt" gelten, deren Lesbarkeit gegenüber solchen im Postweg zugestellten Dokumenten im Wesentlichen gleichwertig erscheint, falls nicht eine mangelhafte Lesbarkeit ausschließlich der Sphäre desjenigen zuzurechnen (bei der vorliegenden Konstellation: etwa infolge (druck)technischer Mängel des Telefax-Geräts) ist, der die elektronischen Zustelladresse verwendet. Wenn die beschwerdeführende Partei der belangten Behörde im Rahmen des Gehörs zur Frage des Einlangens der Bescheide im Telefax-Weg mitteilte, dass die am 13. März 2006 übermittelten Bescheide "teilweise infolge von Übertragungsfehlern nicht lesbar" gewesen seien, hätte die belangte Behörde damit zu klären gehabt, ob diese Bescheide bei der Bf im genannten Sinn einlangten. Aus einem Übertragungsprotokoll für eine Telefax-Sendung mit dem Vermerk "OK" kann für sich allein nicht der Schluss gezogen werden, dass die Zustellung eines behördlichen Schriftstückes mittels Telefax jedenfalls erfolgreich war.