03.06.2009 Verfahrensrecht

VwGH: Mangelnde Unterrichtung bei Hinterlegung ohne Zustellversuch

Bei der Verständigung nach § 23 Abs 3 ZustellG handelt es sich lediglich um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift, deren Missachtung nicht zur Rechtsunwirksamkeit der nach § 23 ZustellG verfügten Zustellung führt


Schlagworte: Zustellrecht, Hinterlegung ohne Zustellversuch, mangelnde Unterrichtung
Gesetze:

§ 23 ZustellG

GZ 2006/15/0207, 22.04.2009

Die Bf bringt vor, dass gem § 23 Abs 3 ZustellG eine Verpflichtung bestanden hätte, sie über die erfolgte Hinterlegung bei der Behörde zu unterrichten.

VwGH: Der Bf ist zu entgegnen, dass es sich bei der gegenständlichen Verständigung lediglich um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift handelt, deren Missachtung nicht zur Rechtsunwirksamkeit der nach § 23 ZustellG verfügten Zustellung führt.