01.08.2009 Verfahrensrecht

VwGH: Zur Unzulässigkeit einer abgesonderten Berufung gegen Verfahrensanordnungen gem § 63 Abs 2 AVG

Wird eine während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens ergehende Verfahrensanordnung in die äußere Form eines Bescheides gekleidet, erhält sie dadurch nicht Bescheidqualität


Schlagworte: Berufung, Verfahrensanordnungen
Gesetze:

§ 63 AVG

GZ 2008/12/0090, 02.07.2009

VwGH: Gem § 63 Abs 2 AVG ist gegen Verfahrensanordnungen eine abgesonderte Berufung nicht zulässig. Sie können erst in der Berufung gegen den die Angelegenheit erledigenden Bescheid angefochten werden. Da Verfahrensanordnungen iSd § 63 Abs 2 AVG keine Bescheidqualität haben, finden auf sie auch die für die Erlassung von Bescheiden speziellen maßgeblichen Bestimmungen keine Anwendung. Wird eine während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens ergehende Verfahrensanordnung in die äußere Form eines Bescheides gekleidet, erhält sie dadurch nicht Bescheidqualität.