02.05.2010 Verfahrensrecht

VwGH: Befangenheit von Verwaltungsorganen - Disziplinaranzeige des Organs gegen den rechtsfreundlichen Vertreter des Bf

Dass ein Verwaltungsorgan in einer bestimmten Angelegenheit Anzeige erstattet hat, führt für sich allein nicht zur Befangenheit dieses Organs


Schlagworte: Befangenheit von Verwaltungsorgan
Gesetze:

§ 7 AVG

GZ 2009/02/0318, 19.03.2010

Der Bf bringt vor, er habe bereits mit Schriftsatz vom 11. März 2008 gegen das in dieser Rechtssache berufene Mitglied des UVS einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit eingebracht. Der Grund hiefür sei, dass dieses Mitglied aufgrund eines anderen Verwaltungsstrafverfahrens betreffend den Bf mit Schreiben vom 31. Jänner 2008 eine Disziplinaranzeige gegen den rechtsfreundlichen Vertreter des Bf an die zuständige Rechtsanwaltskammer erhoben habe und über diese Angelegenheit seitens der Rechtsanwaltskammer bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden gewesen sei.

VwGH: Dass ein Verwaltungsorgan in einer bestimmten Angelegenheit Anzeige erstattet hat, führt nach der Rechtsprechung des VwGH für sich allein nicht zur Befangenheit dieses Organs.