13.04.2011 Verfahrensrecht

VwGH: Zur Manuduktionspflicht nach § 13a AVG

Eine Beratung von Verfahrensparteien in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde


Schlagworte: Manuduktionspflicht, Beratung in materiellrechtlicher Hinsicht
Gesetze:

§ 13a AVG

GZ 2009/04/0238, 25.01.2011

VwGH: Soweit der Bf eine Verletzung der Manuduktionspflicht nach § 13a AVG rügt, ist ihm zu entgegnen, dass eine Beratung von Verfahrensparteien in materiellrechtlicher Hinsicht nicht zu den Pflichten der Behörde zählt.