29.03.2007 Verwaltungsstrafrecht
VwGH: Das "Tatsachengeständnis" des Beschwerdeführers bildet bei bloßem Zugeben des "Tatsächlichen" keinen mildernden Umstand
Schlagworte: Strafbemessung, Milderungsgrund
Gesetze:
§ 19 VStG, § 34 Abs 1 Z 17 StGB
In seinem Erkenntnis vom 16.02.2007 zur GZ 2006/02/0033 hat sich der VwGH mit der Strafbemessung befasst:
VwGH: Das "Tatsachengeständnis" des Beschwerdeführers bildet bei bloßem Zugeben des "Tatsächlichen" keinen mildernden Umstand.