29.03.2007 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Das "Tatsachengeständnis" des Beschwerdeführers bildet bei bloßem Zugeben des "Tatsächlichen" keinen mildernden Umstand


Schlagworte: Strafbemessung, Milderungsgrund
Gesetze:

§ 19 VStG, § 34 Abs 1 Z 17 StGB

In seinem Erkenntnis vom 16.02.2007 zur GZ 2006/02/0033 hat sich der VwGH mit der Strafbemessung befasst:

VwGH: Das "Tatsachengeständnis" des Beschwerdeführers bildet bei bloßem Zugeben des "Tatsächlichen" keinen mildernden Umstand.