16.08.2007 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: § 1 Abs 2 VStG stellt nur auf die Änderung der strafrechtlichen Vorschriften ab


Schlagworte: Zur Zeit der Tat geltendes Recht, strafrechtliche Vorschriften
Gesetze:

§ 1 Abs 2 VStG

In seinem Erkenntnis vom 21.05.2007 zur GZ 2004/05/0244 hat sich der VwGH mit § 1 Abs 2 VStG befasst:

VwGH: § 1 Abs 2 VStG stellt nur auf die Änderung der strafrechtlichen Vorschriften ab. Bei Gesetzesänderungen im außerstrafrechtlichen Bereich kommt diese Bestimmung nicht zum Tragen.