11.09.2008 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Deutsches Unternehmen - wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 2 VStG

Wird dem Beschuldigten die Verletzung einer österreichischen Rechtsvorschrift zur Last gelegt, ist die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 VStG und nicht nach deutschem Recht zu prüfen


Schlagworte: Besondere Fälle der Verantwortlichkeit, verantwortlicher Beauftragter, deutsches Unternehmen
Gesetze:

§ 9 VStG

GZ 2005/03/0243, 23.04.2008

Der Beschwerdeführer (handelsrechtlicher Geschäftsführer der B & B Transport GmbH, einem konzessionierten Güterbeförderungsunternehmen mit Sitz in Deutschland) macht geltend, die belangte Behörde habe zu Unrecht angenommen, dass mit der vorgelegten Bestellungsurkunde vom 18. Februar 2003 die Bestellung des M L zum verantwortlichten Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG nicht nachgewiesen worden sei. Die Übertragung des Verantwortungsbereichs hätte nämlich nach deutschem Recht beurteilt werden müssen.

VwGH: Wird dem Beschwerdeführer - wie hier - die Verletzung einer österreichischen Rechtsvorschrift zur Last gelegt, ist die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 VStG und nicht nach deutschem Recht zu prüfen.