28.02.2009 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Zum Recht des Tierschutzombudsmannes, Einspruch gegen eine gegen einen Beschuldigten erlassene Strafverfügung zu erheben

Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung hat der Tierschutzombudsmann kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen


Schlagworte: Tierschutzrecht, kein Einspruchsrecht des Tierschutzobmanns, Strafverfügung
Gesetze:

§ 49 VStG, § 41 TSchG

GZ 2008/02/0190, 23.01.2009

VwGH: Nach § 49 Abs 1 VStG hat das Recht, Einspruch zu erheben, ausschließlich der Beschuldigte. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung hat der Tierschutzombudsmann kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen.