28.02.2009 Verwaltungsstrafrecht
VwGH: Zum Recht des Tierschutzombudsmannes, Einspruch gegen eine gegen einen Beschuldigten erlassene Strafverfügung zu erheben
Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung hat der Tierschutzombudsmann kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen
Schlagworte: Tierschutzrecht, kein Einspruchsrecht des Tierschutzobmanns, Strafverfügung
Gesetze:
§ 49 VStG, § 41 TSchG
GZ 2008/02/0190, 23.01.2009
VwGH: Nach § 49 Abs 1 VStG hat das Recht, Einspruch zu erheben, ausschließlich der Beschuldigte. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung hat der Tierschutzombudsmann kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen.