28.12.2002 EU

Strengere Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Milch in die EU ab 1. Jänner 2003


Ab 1. Jänner 2003 gelten strengere Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch, Milch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen zum persönlichen Gebrauch in die Europäische Union. Personen, welche aus bestimmten Drittländern in die EU einreisen, dürfen Fleisch, Milch oder daraus hergestellte Erzeugnisse nur noch dann im Hand- oder Hauptgepäck mit sich führen, wenn es zu diesen Erzeugnissen amtliche Veterinärunterlagen gibt.

Mit den neuen Rechtsvorschriften werden bisherige Ausnahmen von den Einfuhrbestimmungen und Grenzkontrollen für Milch, Fleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse, welche die Reisenden zum persönlichen Verbrauch mit sich führen oder die an Privatpersonen versandt werden, außer Kraft gesetzt.

Ausgenommen von diesen neuen Vorschriften sind Erzeugnisse, die Reisende aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder den Bewerberländern - mit Ausnahme der Türkei - mit sich führen.