17.01.2003 EU

Erstes "Europäisches Identifizierungssystem" für Asylbewerber in Betrieb genommen


Das erste "Europäische Fingerabdruck-Identifizierungssystem EURODAC" ist am 15. Jänner 2003 in Betrieb genommen worden. Es dient u. a. zur Speicherung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und bestimmten Gruppen illegaler Zuwanderer, die in eines der teilnehmenden Länder einreisen.

Die Datenbank soll die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrages zuständigen Staates gemäß den Regelungen des "Dubliner Übereinkommens" erleichtern, welches in diesem Jahr durch eine kürzlich erlassene Verordnung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt werden wird.

Die beteiligten Staaten werden ab sofort die Fingerabdrücke aller Asylbewerber über 14 Jahren nehmen. Diese Fingerabdrücke werden mit Daten verglichen, die von den anderen teilnehmenden Staaten übermittelt werden und in der zentralen Datenbank gespeichert sind. Ergibt EURODAC, dass die betreffenden Fingerabdrücke bereits registriert worden sind, wird der Asylbewerber in das Land zurückgeschickt, in dem die ursprüngliche Registrierung stattgefunden hat.

Weitere Informationen erhalten sie bei Interesse im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=