17.01.2003 EU

EU-Kommission: Konsultationen für eine Harmonisierung der Regeln zur Vertragsrechtsordnung


Die Europäische Kommission hat am 14. Jänner 2003 ein Grünbuch angenommen, um Konsultationen über die Modernisierung und Umwandlung des auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts von 1980 ("Römer Übereinkommen") einzuleiten. Ziel ist es, damit ein Rechtsinstrument der Gemeinschaft zu schaffen.

Das Römer Übereinkommen beinhaltet Regeln für die Bestimmung des anwendbaren Rechts in Vertragsstreitigkeiten mit grenzüberschreitenden Bezügen. Ein wesentlicher Kritikpunkt an diesem Übereinkommen ist jedoch, dass die Bestimmungen des Übereinkommens von den verschiedenen Gerichten in Europa unterschiedlich ausgelegt werden. Deshalb leitet die Kommission nun eine Debatte ein, ob die Umwandlung in ein Rechtsinstrument der Gemeinschaft wünschenswert ist.

Diese Initiative soll ein Beitrag zum Ziel der Europäischen Union sein, einen Raum der Freiheit und des Rechts zu schaffen. Einheitliche Regeln bei der Frage nach dem anwendbaren Recht in Vertragsstreitigkeiten sollen helfen, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen überall in der Europäischen Union zu erreichen.

Weitere Informationen über die zivilgerichtliche Zusammenarbeit erhalten Sie im Internet unter europa.eu.int/comm/justice_home/unit/civil_de.htm